Worum es beim BFSG geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um, den European Accessibility Act. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen bestimmte Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können. Dazu zählen zum Beispiel Geldautomaten, E-Book-Reader, Bankdienstleistungen – und der elektronische Geschäftsverkehr.
Für Websites ist vor allem dieser letzte Punkt relevant. Gemeint sind Angebote, über die Verbraucherinnen und Verbraucher online einen Vertrag abschließen können: ein Online-Shop, eine Buchungsstrecke, ein Terminportal mit verbindlicher Buchung oder ein Abo-Abschluss.
Ist meine Website betroffen?
Ob eine Pflicht besteht, hängt vom Angebot ab – nicht davon, ob es überhaupt eine Website gibt. Eine erste Orientierung geben drei Fragen:
- 01
Richtet sich das Angebot an Verbraucher?
Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten, fallen in der Regel nicht unter die Vorgaben für den elektronischen Geschäftsverkehr.
- 02
Kann online ein Vertrag geschlossen werden?
Eine reine Informationsseite mit Kontaktformular ist anders zu bewerten als ein Shop oder eine Buchung mit verbindlichem Abschluss.
- 03
Sind Sie ein Kleinstunternehmen?
Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Auch wenn Sie keine Pflicht trifft, lohnt sich der Blick auf das Thema. Barrierefreiheit ist kein Sonderbedarf weniger Menschen. Wer seine Brille vergessen hat, im Sonnenlicht aufs Handy schaut oder nur eine Hand frei hat, profitiert ebenso von gut lesbaren, klar bedienbaren Seiten.
Was barrierefrei auf einer Website bedeutet
Als technischer Maßstab dienen in der Praxis die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist. Vereinfacht lassen sich die Anforderungen in vier Grundsätze fassen:
Typische Schwachstellen auf Unternehmenswebsites
Bei der Durchsicht bestehender Websites fallen immer wieder dieselben Punkte auf. Viele davon lassen sich ohne kompletten Neubau beheben:
- zu geringer Kontrast, etwa hellgraue Schrift auf weißem Grund
- Bilder und Icons ohne Alternativtext
- Formularfelder, die nur über einen Platzhaltertext beschriftet sind
- Navigation oder Cookie-Banner, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
- fehlende oder unlogische Überschriftenstruktur
- PDF-Dokumente, die nur als eingescanntes Bild vorliegen
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Bestandsaufnahme
Klären, welche Teile der Website unter das BFSG fallen könnten, und die wichtigsten Seiten und Abläufe auflisten.
- 02
Prüfung
Die Website automatisiert und von Hand prüfen. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Probleme.
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Umsetzung
Fehler nach Wirkung ordnen: zuerst Bestell- und Kontaktwege, dann Inhalte und Gestaltung.
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Informationen bereitstellen
Für betroffene Dienstleistungen verlangt das Gesetz Informationen dazu, wie die Anforderungen erfüllt werden. Inhalt und Form fachlich abstimmen.
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jede neue Seite, jedes Formular und jedes Bild sollte von Anfang an mitgedacht werden. Wer ohnehin einen Relaunch plant, kann die Anforderungen direkt in Gestaltung und Technik einbauen – das ist meist deutlich einfacher als eine nachträgliche Korrektur. Was dabei sonst noch zählt, lesen Sie auf unserer Seite zur Website-Erstellung.
Barrierefreiheit und Sichtbarkeit hängen zusammen
Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit wirken sich auch auf andere Bereiche aus. Alternativtexte helfen Suchmaschinen, Bilder einzuordnen. Eine saubere Überschriftenstruktur macht Inhalte für Menschen und Maschinen leichter erfassbar. Klar beschriftete Formulare führen seltener zu abgebrochenen Anfragen.
Barrierefreiheit ist damit keine reine Pflichtaufgabe, sondern Teil einer gut gemachten Website. Wer die Anforderungen ernst nimmt, schafft nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch eine bessere Nutzung für alle Besucherinnen und Besucher.
Fazit
Das BFSG betrifft nicht jede Unternehmenswebsite, aber mehr Angebote, als viele annehmen – vor allem überall dort, wo Verbraucher online etwas abschließen. Klären Sie zuerst, ob Ihr Angebot darunter fällt, und lassen Sie die rechtliche Frage im Zweifel prüfen. Die technische Seite ist gut lösbar: klare Kontraste, beschriftete Formulare, Tastaturbedienung und eine saubere Struktur verbessern Ihre Website für alle Besucher.


