Retargeting: Besucher erneut ansprechen
Nicht jeder Besucher fragt beim ersten Mal an. Mit Retargeting sehen Menschen, die Ihre Website bereits besucht haben, später erneut eine Anzeige von Ihnen – im Google-Werbenetzwerk, auf YouTube oder in der Suche. Das hält Ihren Betrieb im Gedächtnis, gerade bei Entscheidungen, die etwas Zeit brauchen.
Retargeting setzt eine Einwilligung der Besucher voraus, weil dafür Cookies oder vergleichbare Technologien eingesetzt werden. Wir binden es deshalb nur zusammen mit einer sauberen Einwilligungslösung ein. Inhaltlich achten wir darauf, dass die Anzeigen nicht aufdringlich wirken: begrenzte Häufigkeit, eine Botschaft passend zum besuchten Thema und ein klares Ende der Laufzeit.
Retargeting in Social Media? Mehr zu Social Ads →- 01Zielgruppen nach besuchten Seiten
- 02Begrenzte Häufigkeit der Einblendung
- 03Einbindung nur mit Einwilligung
- 04Eigene Auswertung im Kampagnenbericht
Häufige Fragen zum Retargeting
Ist Retargeting datenschutzkonform möglich?
Ja, wenn Besucher vorher eingewilligt haben. Wir binden Retargeting an Ihr Einwilligungs-Banner an und zeigen Anzeigen nur Menschen, die zugestimmt haben.
Werden Besucher nicht genervt?
Wir begrenzen, wie oft jemand eine Anzeige sieht, und beenden die Ansprache nach einer festgelegten Zeit oder nach einer Anfrage.
Wo erscheinen die Anzeigen?
Je nach Kampagne auf Websites und Apps im Google-Werbenetzwerk, auf YouTube oder in sozialen Netzwerken.
Ab wann lohnt sich Retargeting?
Wenn Ihre Website regelmäßig Besucher hat. Bei sehr wenigen Besuchern sind die Zielgruppen zu klein – das prüfen wir vorab.
Lohnen sich Anzeigen für Ihren Betrieb?
Im Erstgespräch klären wir, welche Besucher erneut angesprochen werden sollen und welche Voraussetzungen Ihre Website dafür erfüllen muss.